Voraussetzung ist, dass die Inhalte im beruflichen Kontext verantwortungsvoll angewendet werden können, insbesondere im Umgang mit psychischen und somatischen Belastungssituationen.
Die Teilnahmevoraussetzungen dienen der Qualitätssicherung der Methode und stellen sicher, dass die Arbeit in einem fachlich fundierten und geschützten Rahmen stattfindet. So wird gewährleistet, dass die „Imaginären Körperreisen“ verantwortungsvoll und zum Wohle der Klient:innen angewendet werden.
1. Zugang zu den Basis-Seminaren
Die Teilnahme an den drei Basis-Seminaren (Grundlagen-, Aufbau- und Vertiefungs-Seminar) ist geeignet für Teilnehmende, die beruflich mit Klientinnen und Klienten therapeutisch, beratend oder in einem medizinischen Umfeld arbeiten. Hierfür wird kein Nachweis gefordert.
2. Zugang zu themenspezifischen Seminaren
Bei den Themenseminaren wird der Besuch von einem oder mehreren Basis-Seminaren vorausgesetzt. Welche dies sind ist im jeweiligen Seminar aufgelistet. Ebenso ist bei jedem Themenseminar aufgeführt, ob eine Heilerlaubnis nachgewiesen werden muss.
Ohne Heilerlaubnis kannst du an diesen Veranstaltungen teilnehmen:
- Widerstands-Basis-Seminar
- IKR bei Kindern und Jugendlichen
- Gruppen-Supervisionen
- Spotlights
- Live-Dabei
- Demo-Tage
Für bestimmte Seminare gelten erweiterte Zugangsvoraussetzungen, da die Inhalte ausschließlich für die Anwendung im therapeutischen oder medizinischen Kontext vorgesehen sind.
Dies betrifft insbesondere die Seminare:
- Traumatherapie
- Depressionen und Ängste
- Krebserkrankungen
- Polyvagal-Theorie
- Wiederstand Intensiv
- Allergien
- Operationen und Wundheilung
- Live dabei
Für diese Seminare ist der Nachweis einer Heilerlaubnis oder einer gleichwertigen beruflichen Befugnis zur eigenständigen therapeutischen Tätigkeit erforderlich.
3. Heilerlaubnis und beruflicher Status
Die Möglichkeit zur eigenständigen therapeutischen Arbeit ergibt sich aus unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen. Hierbei gibt es verschiedene Varianten, die zu der Berechtigung führen können.
a) Studiengänge mit direkter oder integrierter Heilerlaubnis
Einige Studien- und Ausbildungsgänge beinhalten bereits eine staatlich anerkannte Approbation oder eine direkte Heilerlaubnis (z. B. in bestimmten psychotherapeutischen oder medizinischen Ausbildungswegen). Diese berechtigen zur eigenständigen therapeutischen Tätigkeit im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
b) Studiengänge ohne Heilerlaubnis
Andere Studienrichtungen im psychologischen, pädagogischen oder sozialwissenschaftlichen Bereich (z. B. Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik) führen in der Regel nicht automatisch zu einer Heilerlaubnis.
In diesen Fällen ist eine eigenständige therapeutische Tätigkeit nur möglich, wenn zusätzlich eine entsprechende Heilerlaubnis erworben wurde (z. B. durch Heilpraktiker:in für Psychotherapie) oder die Tätigkeit im angestellten Rahmen unter fachlicher Weisung erfolgt.
c) Ausbildung mit direkter Heilerlaubnis
Teilnehmende in einem therapeutischen, medizinischen oder psychosozialen Berufsfeld mit einer entsprechenden Qualifikation zur Heilerlaubnis:
- Heilpraktiker:in
- Heilpraktiker:in für Psychotherapie
- Abschluss in Komplementärtherapie (Schweiz)
In Einzelfällen kann die Teilnahme bei gleichwertiger Qualifikation oder langjähriger einschlägiger Praxiserfahrung individuell geprüft werden.
4. Persönliche Eignung
Erwartet werden insbesondere:
- Erfahrung in der Begleitung von Menschen in Entwicklungs- oder Belastungsprozessen
- Bereitschaft zur Selbstreflexion und Selbsterfahrung
- verantwortungsvoller Umgang mit therapeutischen Prozessen
- Offenheit für fachliche Weiterentwicklung
5. Klärung vor Teilnahme
Bei Unsicherheiten zur beruflichen Qualifikation oder Heilerlaubnis empfehlen wir ausdrücklich eine individuelle Rücksprache mit dem Institut vor der Anmeldung, um die Passung zur jeweiligen Veranstaltung sicherzustellen.